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REACH



Die Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH EG Nr. 1907/2006) ist seit 01.06.2007 in Kraft

REACH zielt darauf ab, Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen durch Chemikalien besser zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der europaweiten chemischen Industrie voranzubringen.

Verschiedene Verpflichtungen wie Vorregistrierung, Registrierung, Bekanntgabe von Stoffen in Erzeugnissen und die Kommunikation innerhalb der Lieferkette betreffen nicht nur die chemische Industrie, sondern auch die sogenannten nachgeschalteten Anwender. Damit sind Unternehmen wie Dometic gemeint, die Chemikalien bzw. Zubereitungen für ihre Produktion bzw. in ihren Produkten einsetzen.


REACH, Artikel 33

Mitteilungspflicht für Stoffe in Erzeugnissen

Oktober 2008 wurde die sogenannte Kandidatenliste veröffentlicht. Diese enthielt 15 besonders besorgniserregende Stoffe.

Januar 2010 wurde die zweite Kandidatenliste veröffentlicht. Diese enthielt 14 weitere Stoffe. Im März 2010 wurden 8 weitere Stoffe für die Kandidatenliste vorgeschlagen.

Die Kandidatenliste ist eine Auflistung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für Mensch und Umwelt mit krebserregenden, bioakkumulierenden und persistenten Stoffen.

Die Liste wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft erstellt und durch die ECHA, der Europäischen Agentur für Chemikalien in Helsinki, Finnland, veröffentlicht.

Die Kandidatenliste, die zurzeit fast 50 Stoffe enthält (Mai 2011), wird fortlaufend aktualisiert.

Sollten die Produkte Stoffe enthalten, die in der Kandidatenliste aufgeführt sind und in einer Konzentration von über 0,1 Massen-% (w/w) vorliegen, ist die Dometic Group gemäß REACH verpflichtet, den Geschäftskunden ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung zu stellen, jedoch mindestens den Namen des Stoffes anzugeben. Auch private Endkunden haben das Recht, diese Informationen anzufordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen nach Anfrage die Informationen zu erteilen.

Um den Auflagen der REACH-Verordnung nachzukommen, hat die Dometic Group Kontakt zu allen Lieferanten von Zulieferteilen (Bestandteil des Produktes oder der Verpackung) aufgenommen, um Informationen darüber zu sammeln, ob die Erzeugnisse der Lieferanten eventuell Stoffe aus der Kandidatenliste enthalten. Damit sind wir in der Lage, unsere Kunden ausreichende Informationen über das Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe über 0,1 % Massenprozent (w/w) in unseren Produkten zu liefern.

Sechswertiges Chrom (CrVI) in der Form von Natriumchromat findet sich in allen Absorptionskühlaggregaten in einer Konzentration über 0,1 % Massenprozent (w/w) wieder. Absorptionskühlaggregate werden für Absorber- Kühlschränke eingesetzt, wie z.B. Caravankühlschränke, Hotel miniBars und andere oder werden separat als Ersatzteil verkauft.

Es ist allgemein bekannt, dass in Weich-PVC, das für Kabelumhüllungen und Dichtungen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) verwendet wird, Weichmacher wie DEHP enthalten sein kann. Des Weiteren können Weichmacher wie DEHP auch Bestandteil von PVC-Beschichtungen für Bleche oder in Verdunklungssystemen sein. Von diesen Ausnahmen abgesehen enthalten gemäß unseres Wissens keine unserer übrigen Produkte mehr als 0,1 Massen % der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem REACH-Verantwortlichen der Dometic Group auf: reach@dometic.com
 
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