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Umweltrecht

Über ein herausragendes Netzwerk in Brüssel, Deutschland, in den USA und anderen Ländern hält sich Dometic selbst über die aktuelle und zukünftige Gesetzgebung auf dem Laufenden. Dometic beteiligt sich auch aktiv an der Arbeit von Handelsverbänden, Standardisierungsinstitutionen und Arbeitsgruppen der Europäischen Union. Die Informationen und Inhalte werden regelmäßig der Managementgruppe, den Produktionsstätten und Verkaufsgesellschaften vorgelegt.

Nachfolgend finden Sie Beispiele von gesetzlichen Regelungen in Europa und internationalen Vereinbarungen, die derzeit das Unternehmen Dometic beeinflussen:

  • Richtlinie über Altfahrzeuge - ELV
  • Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten  - RoHS
  • Richtlinie über Elektro- und Elektronik - Altgeräte - WEEE
  • Eco – Design Rahmenrichtlinie.- EUP
  • Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - REACH
  • EG Biozid - Richtlinie 
  • Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase
  • Europäische und internationale Konvention zur Meeresgesetzgebung
    Internationale Chemie-Gesetzgebung

Abfall
Eine ordnungsgemäße Demontage der Kühlschränke am Ende ihrer Lebensdauer ist erforderlich, um die Wiederverwendung oder Wiederverwertung eines hohen Bestandteils des Materials, das in unseren Produkten verwendet wird, zu ermöglichen, und gleichzeitig die sichere Entsorgung der übrigen Bestandteile, die nicht recycelt werden können, zu erleichtern. Bereits in den 90er Jahren wurde von Dometic Siegen eine Recycling-Anlage entwickelt, um die Verwertung von Absorptionskühlgeräten zu fördern. Diese Anlage wurde von Dometic Anfang 2000 weiterentwickelt und an aktuelle Recycling-Methoden und –Gesetzgebung angepasst. Diese neue Anlage ist an zwei verschiedenen Standorten in Deutschland in Betrieb und weitere, auch mobile Anlagen, sind in Planung.

Hier können Sie unseren Recycling-Flyer herunterladen.

WEEE
Die Produkte, die heute verwendet werden, erreichen eine Lebensdauer von 10 bis 20 Jahren. Die bestehende und zukünftige Gesetzgebung schreibt Produzenten vor, eine größere Verantwortung für ihre eigenen Produkte zu übernehmen. Die Europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik - Altgeräte (2002/96/EC) schlägt Produzentenverantwortung vor, d.h. obligatorische Finanzierung der Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Produkten an ihrem Lebensende. Um die Anforderungen der WEEE - Richtlinie einzuhalten, nimmt Dometic an der Umsetzungsarbeit auf nationaler Ebene teil, erstellte für einige Produkte Recycling-Anleitungen und fügte entsprechende Informationen in die Bedienungsanleitungen ein.

RoHS
Um die Europäische Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einzuhalten (2002/95/EC), waren alle Fabriken von Dometic maßgeblich daran beteiligt, gemäß der RoHS jegliche gefährliche Stoffe von den durch die Richtlinie betroffenen Produkten aus dem Verkehr zu ziehen. Alle Lieferanten von Produkten, die von RoHS betroffen sind, wurden gebeten, ein Selbsterklärungsformular auszufüllen und zu unterzeichnen. Für einige Komponenten wurden spezielle Tests durchgeführt, um mögliche Inhaltsstoffe wie Kadmium, Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB oder PBDE zu erkennen. Einige der Komponenten mussten technisch überprüft oder auf ihre Leistung getestet werden, bevor sie in den Produkten von Dometic verwendet werden konnten. Dazu gehörten unter anderem standardmäßige Korrosionstests für Komponenten mit modifiziertem Korrosionsschutz (Ersatz für sechswertiges Chrom) oder die Überprüfung der mechanischen Festigkeit für elektronische Bauteile mit bleifreien Lötstellen.

 


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