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Dometic Video Systeme – Schwerpunkt: Allgemeine Sicherheitsverordnung Phase 2 (GSR2)

GSR2, die zweite Phase der allgemeinen Sicherheitsverordnung der EU (Nr. 2019/2144), hat eine ganze Reihe von Sicherheitsstandards für Nutzfahrzeuge eingeführt, die darauf abzielen, die Anzahl schwerer Unfälle auf europäischen Straßen weiter zu reduzieren. Ab Juli 2024 sind Sicherheitsausstattungen wie Fußgänger- und Radfahrwarnsysteme, Rückfahrassistenten und Totwinkel-Informationssysteme nicht nur für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen, sondern für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge verpflichtend. Die Dometic PerfectView Videotechnologie ermöglicht intelligente Lösungen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Welche Fahrzeugtypen sind betroffen?

GSR2 gilt für alle Fahrzeuge der Klassen M2/3 (Personenverkehr) und N2/3 (Güterverkehr), die in der Europäischen Union verkauft werden – auch für Fahrzeuge, die aus anderen Ländern importiert werden. Die Sicherheitsverordnung umfasst alle Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.

What’s mandatory?

Gemäß der Allgemeinen Sicherheitsverordnung sind für die Neuzulassung von Fahrzeugen (Phase 2 ab Juli 2024) folgende Sicherheitsmerkmale vorgeschrieben:

  • Anfahrinformationssystem (MOIS) – Unterrichtlinie ECE R159
  • Toter-Winkel-Informationssystem (BSIS) – Unterrichtlinie ECE R151
  • Intelligente Geschwindigkeitsunterstützung (ISA)
  • Fahrer-Müdigkeits- & Aufmerksamkeitswarnung (DDAW) – Verordnung (EU) 2021/1341
  • Reifendruckkontrollsystem (TPMS)
  • Rückfahrinformationssystem (REIS) – Unterrichtlinie ECE R158

 

  1. Rückfahrunterstützung (REIS): Dometic Lösung: Verschiedene Kamera-Monitor-Kombinationen die mit R158 konform sind
  2. Abbiegeunterstützung (BSIS): Dometic Lösung: Kamera zusätzlich zu einem nicht bildgebenden Sensor (z. B. RADAR).
  3. Sensorsystem zur Erfassung des vorderen Bereichs (MOIS): Dometic Lösung: Frontkamera zusätzlich zu einem nicht bildgebenden Sensor (z. B. RADAR).

R151 – Abbiegeunterstützung

Viele Fahrzeughersteller setzen Radarsysteme ein, um die Anforderungen der R151-Verordnung zu erfüllen. Die Hauptvorteile dieser Technologie sind die große Reichweite und die gute Leistung bei schlechten Sichtverhältnissen. Ein offensichtlicher Nachteil ist jedoch der Mangel an visueller Information. Hier kann unser Abbiegeassistenzsystem BVS7100 sowie die Kamera CAM1000 eine nützliche Ergänzung darstellen, da Fahrer auf dem Monitor sehen können, was sich im toten Winkel abspielt.

R159 – Anfahrinformationssystem

Anfahrinformationssysteme unterstützen Fahrer dabei, Fußgänger oder Radfahrer wahrzunehmen, die beim Anfahren möglicherweise außer Sicht geraten. Auch hier setzen Fahrzeughersteller überwiegend auf akustische Warnlösungen. Wir sind überzeugt, dass Live-Bilder, die durch eine zusätzliche Front- oder Übersichtskamera geliefert werden, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit leisten können.

R158 – Rückfahrunterstützung

Neben nicht-visuellen Systemen, die Ultraschallsensoren oder Radartechnologie nutzen, sind kamerabasierte Rückfahrassistenzsysteme seit vielen Jahren etabliert. Die GSR2 ermöglicht die Anwendung all dieser Konzepte, wobei unterschiedliche Unterverordnungen zur Anwendung kommen.

Die Anforderungen an kamerabasierte Rückfahrassistenten werden durch die Verordnung ECE R158 abgedeckt. Allerdings kann die Erstausrüstung des Fahrzeugherstellers manchmal nicht optimal an die Kundenbedürfnisse oder die jeweilige Anwendungsumgebung angepasst sein. Beispielsweise passt die Kameraposition möglicherweise nicht exakt zu später hinzugefügten Aufbauten oder Befestigungen, oder die finale Anwendung erfordert fahrzeugspezifische Adapter und Verlängerungskabel.

Dometic kann auf drei Jahrzehnte Erfahrung in Rückfahrvideosystemen zurückgreifen. Unsere universellen Kameralösungen können perfekt an spezifische Installationsbedingungen angepasst werden – sei es bei Anhängern oder Sonderfahrzeugen.

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Abgesehen von nicht-visuellen Systemen, die Ultraschallsensoren oder Radartechnologie einsetzen, sind kamerabasierte Rückfahrassistenzsysteme seit vielen Jahren auf dem Markt etabliert. Die GSR2 ermöglicht die Anwendung all dieser Konzepte, wobei unterschiedliche Unterverordnungen zur Anwendung kommen.